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Polizeidirigenten

Erster “Dirigent” des besonderen Polizeiamtes wurde mit der anfangs genannten Errichtungsanordnung das Ratsmitglied Otto G e h l e r (s). Dieser stand dem Amt bis 1813 vor. Gehler war als “Criminal-Stadtrichter”, dem zugleich die Direktion der zu den “Criminalsachen” bestimmten Abteilung der Stadtgerichte übertragen wurde. Gehler blieb auch nach der Übergabe an den nachfolgenden Freiherr von Werther(n) im Polizeipräsidium angestellt. In Abwesenheit des Präsidenten führte er diese Einrichtung.

Danach wurde Freiherr von W e r t h e r n mit dieser Aufgabe betraut. Nur nannte er sich von 1813 an Königlicher Polizeipräsident. Nach dessen Berufung nach Dresden, 1815, übernahm das Polizeiamt der ebenfalls Königliche

Polizeipräsident von R a c k e l,

von G e r s d o r f und schließlich der Königliche Polizeipräsident

Herr von E n d e die weitere Führung. Letzterer wurde durch die Septemberunruhen im Jahre 1830 aus seinem “Amt vertrieben”.

Danach wird der Aktuar Karl Traugott S t r e u b e l für 10 Monate als Dirigent in der Sicherheitbehörde geführt.

Als Dirigent der “Sicherheitsbehörde der Stadt Leipzig” ist ab 1831:

Wilhelm Ferdinand S t e n g e l aufgeführt. Dieser steht dem Polizeiamt bis 1860 (ab 1841 wieder als Polizeidirektor bezeichnet) vor.

Von 1883 bis 1909 versah diese Funktion Herr Richard  B r e t s c h n e i d e r. In dessen Amtszeit fällt der Neubau des Polizeigebäudes in der damaligen Wächterstraße, der heutigen Dimitroffstraße. Aus seiner Zeit liegen auch Jahresberichte vor, die B. von 1884 bis 1909 der Stadt zu übersenden hatte und die in die Verwaltungsberichte ihren Niederschlag fanden. Ihm folgte dann Polizeidirektor Dr. Louis W a g l e r, welcher bereits als “kleiner Mann” zur Direktion gehörte und mehrere Funktionen auf mittlerer Ebene inne hatte.

Von 1919 bis 1923 war Dr. K u b i t z mit diesem Amte betraut. In seine Zeit fiel die Verstaatlichung der Leipziger Polizei, die 1921 von Dresden angewiesen wurde.

Vollständig abgewickelte war die Verstaatlichung jedoch erst 1925. Da führte bereits Herr

F l e i ß n e r diese Dienststelle, Amtsbezeichnung Polizeipräsident. Dies bis 1933 und danach noch einmal vom April bis Oktober 1945.

In den Adressbüchern der Stadt finden sich für den Zeitraum 1933 bis 1945 die Polizeipräsidenten Oskar K n o f e,  Friedrich S t o l l b e r g und                            Wilhelm v o n G r o l m a n.

Nach Fleißner, der 1945 für einen dreimonatigen Zwischenzeitraum von der amerikanischen Besatzungsmacht als Präsident eingesetzt wurde, folgten als Präsident, Volkspolizeipräsident, (ab 1952) Leiter des Kreispolizei-Amtes bzw. des Volkspolizeikreisamtes und ab 1990 wieder als Polizeidirektor, die Herren

Kurt W a g n e r,

Landrat Walter J u r i c h,

Hans-Hugo W i n k e l m a n n,

B a u s c h,

Alfred K r u m m e,

Rolf B e r g n e r,

Holm F r i t z s c h e,

Leiter der Polizeidirektion nach der politischen und gesellschaftlichen Wende auf dem Territorium der DDR:

Hartmut S c h r i m m,

Heribert K l i p p e l.

Von 1995-2008 der Leitende Kriminaldirektor Rolf M ü l l e r. Letzterer wurde 2005 Polizeipräsident. Damit hat die Stadt Leipzig endlich wieder einen solchen Präsidenten, wie es ihr zusteht. Nach einem relativ kurzen Einsatz als Leiter der Bereitschaftspolizei wird Rolf Müller als Inspekteur der Polizei ins Innenministerium berufen.

Nach dessen Umsetzung in die Bereitschaftspolizei im April 2008 wird Polizeipräsident  Horst W a w r z y n s k i mit diesem Amte betraut. Dieser übergibt schließlich Ende des Jahres 2012 seine Dienstgeschäfte an den bisherigen Landespolizeipräsidenten des Freistaates Sachsen Bernd  M e r b i t z. Zu Bernd Merbitz sei nur erwähnt, dass er seit 1990 der erste Leiter der Polizeidirektion ist, der bereits in der Polizei der DDR diente. Bis 1991 war er so z. B. Leiter der MUK (Morduntersuchungskommission) in der BDVP (Bezirksbehörde) Leipzig.

Zu den ersten 33 Polizeidirigenten”, Polizeipräsidenten, -direktoren und Leipziger der Dienststelle, mit 29 Bildern, wird in meinem Buch “Leipziger Polizei Blaue und Grüne Polizei” eine, soweit vorgefundene, ausführliche Aussage getroffen.

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